Fraktionsanfrage zur Versorgung der Gemeinde aus regenerativen Energien

Die Gemeindeverwaltung mit ihren Einrichungen (Rathaus, Schulen, Straßenbeleuchung etc.) ist einer der größten Energieverbraucher auf Gemeindegebiet. Der Bezug von Strom aus regenerativen Energien wäre damit auch einer der größten Beiträge, der auf Gemeindegebiet zum Klimaschutz geleistet werden kann. Um diesen Umstieg „anschieben“ zu können, haben wir die Gemeindeverwaltung auf der Gemeindevertretersitzung vom 17.04.2008 um wichtige Informationen gebeten und folgenden Antworten erhalten:

In einem Leitartikel zum Thema „Klimaschutz in Kommunen – Perspektiven und Finanzierung“ erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund unlängst, dass den Städten und Gemeinden eine – Zitat – „herausragende Bedeutung bei der praktischen Umsetzung der CO2-Reduktionsziele“ – Zitat Ende – zukommt. So gäbe es zahlreiche kleinere Gemeinden, die die ihren Energiebedarf bereits heute zu 100 % aus erneuerbaren Quellen deckten.

Frage 1: Welche Strombezugsverträge hat die Gemeinde mit welchen Stromversorgungsunternehmen abgeschlossen, welche Energiedienstleistungen hat sie an Dritte vergeben?
Antwort: Die Gemeinde hat mit der e-on – edis einen Stromliefervertrag, eine Energiedienstleistung an Dritte ist nicht vergeben.

Frage 2: Welche Laufzeiten haben die Strombezugsverträge und zu welchem Datum laufen sie aus?
Antwort: Die Gemeinde hat Jahresverträge die zum Jahresende kündbar, bzw. verhandelbar sind.

Frage 3: Mit welchen zusätzlichen Kosten müsste die Gemeinde voraussichtlich rechnen, wenn sie künftig Strom aus regenerativen Energiequellen beziehen würde?
Antwort: Der Arbeitspreis für eine Kilowattstunde liegt derzeit bei 16,20 ct/Kwh für die Gemeinde, bei diesem Preis sind bereits 2,05 ct/kWh Ökosteuer enthalten.
Der Arbeitspreis für 100% Energie aus Erneuerbaren Energien liegt bei 21,30 ct/Kwh (Tarif: eon-edis Power Natur).
Die Mehrkosten im Jahr würden bei dem derzeitigen Verbrauch bei ca. 27.590 Euro liegen. Eventuelle Kostensteigerungen und neu in Betrieb zu nehmende Objekte sind nicht berücksichtigt.

Frage 4: Sofern hierzu noch keine Aussagen möglich sind: Wird die Gemeindeverwaltung den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien prüfen und der Gemeindevertretung einen Bericht vorlegen?
Antwort: Aussagen in Antwort 3 dargestellt.

Anlage zur Anfrage: Anlage: Leitartikel „Klimaschutz in Kommunen – Perspektiven und Finanzierung“ von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Berlin