Gemeinsamer Fraktionsantrag: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Hauptstraße 56/58“

Gemeinsam mit der Fraktion DIE Linke stellt unsere Fraktion zur Gemeindevertretersitzung vom 19. Juni den Antrag, für die Grundstücke Hauptstraße 56/58 einen Bebauungsplan aufzustellen.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist der Erhalt des Waldbestandes auf diesen Grundstücken. Am 8. Novemberg 2007 wurde die Gemeindeverwaltung auf unseren Antrag hin von der Gemeindevertretung beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie diese und andere Grundstücke mit waldartigem Baumbestand geschützt werden könnten.
Einer dieser Vorschläge war, einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit dem nun beantragten Aufstellungsbeschluss soll der erste Schritt getan werden, den Baumbestand dauerhaft zu erhalten.

Einreicher: Fraktion DIE Linke. / Fraktion Gip (Grüne / iuventa politica)

Betreff: Bebauunsplan „Hauptstraße 56/58“. Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindvertretung beschließt,
für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungspaln „Hauptstraße 56/58“ aufgestellt (Anlage 1).

Die Beschlussfassung erfolgt unter Beachtung des § 28 der Gemeindeordnung Brandenburg (Ausschließungsgründe).

Sachverhalt:

Anlass und Ziel der Planung:

Der Bebauungsplan umfasst in der Flur 21 die Flurstücke 470, 472 und 474 in einer Gesamtgröße von 2583 qm. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Umsetzung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. Im Flächennutzungsplan sind die Flächen als „Baufläche mit parkartigem Baumbestand“ ausgewiesen.

Das Grundstück Hauptstraße 56 (Flurstück 470) ist nicht bebaut, auf dem Grundstück Hauptstraße 58 (Flurstück 474) steht ein Schuppen. Das Flurstück 472 ist ein öffentlicher unbefestigter Weg.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht ein höchstmögliches demokratisches Mitspracherecht von Grundstückseigentümern.
Mit dem Bebauungsplan soll die Voraussetzung geschaffen werden, eine Bebauung mit je einem Einfamilienhaus bei gleichzeitigem Erhalt eines parkartigen Baumbestandes zu ermöglichen. Im Bebauungsplan sollen die Baufenster so festgelegt werden, dass möglichst wenige und möglichst nicht voll vitale Bäume gefällt werden müssen (siehe Anlage 2). Die Erschließung der Grundstücke soll über den Kinzigsteg (Flurstück 472) von der Koblenzer Straße aus erfolgen.

Der Eigentümer des Grundstückes 58 ist kürzlich verstorben, es konnten bisher keine Erben ermittelt werden. Derzeit wird das Grundstück Hauptstr. 56 von einem Nachlasspfleger verwaltet, da Erben nicht bekannt sind. Er befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplanes, da mit der durch einen Bebauungsplan gegebenen Planungssicherheit die Vermarktungschancen der Grundstücke steigen.

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet grenzt im Südosten an die Hauptstraße. Das Plangebiet sowie die angrenzenden Flächen gehören zum Innenbereich der Gemeinde Neuenhagen b. Berlin.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Für den anfallenden Arbeitsaufwand wird überschlägig eine Summe von 6.000 Euro geschätzt. Entsprechende Angebote müssen noch eingeholt werden.
Die Deckung wird bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2008 eingeplant.