Bündnisgrüne Fraktion ergreift die Initiative für eine Einwohnerbeteiliungssatzung in Neuenhagen
Derzeit sind die Formen der direkten Einwohnerbeteiligung in der Hauptsatzung geregelt. Dass diese Regelungen nicht ausreichen hat sich unter anderem in der Diskussion zu Befragungen von Einwohnern am Ende der letzten Wahlperiode gezeigt, die dafür nötige Änderung der Hauptsatzung fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Die vorgeschlagenen Regelungen ließen sich auch in der Hauptsatzung treffen ohne eine gesonderte Satzung aufzustellen. Vorteilhaft bei einer separaten Einwohnerbeteiligungsatzung, wie sie viele Kommunen in Brandenburg aufgestellt haben, ist, dass die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Rechte einfacher erkennen und wahrnehmen können, wer sich beispielsweise auf der Internetseite der Gemeinde über die Einwohnerbeteiligungsmöglichkeiten informieren möchte, kann dies leichter finden ohne wissen zu müssen, dass die entsprechenden Regelungen in der Hauptsatzung zu finden sind.
Inhaltlich gibt es im Satzungsentwurf folgende wesentliche Änderungen zum derzeit geltenden Recht:
- Einwohnerfragestunden finden auch in den Ausschüssen statt.
Derzeit können sich Einwohnerinnen und Einwohner in Ausschusssitzungen nur äußern, wenn ein Antrag eines Ausschussmitglieds auf Rederecht eine Mehrheit findet. Dadurch ist die Möglichkeit von Einwohnerinnen und Einwohnern, auch in Ausschusssitzungen Fragen zu stellen oder Anregungen und Vorschläge einzubringen. - Beteiligung an der Haushaltsdiskussion
Mit dem Leitbild der Gemeinde Neuenhagen wurde 2008 beschlossen, dass Neuenhagen die Einführung eines Bürgerhaushalts anstrebt. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren die Transparenz des Haushalts durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in positiver Weise verbessert. Allerdings gibt es derzeit keine Möglichkeit, Vorschläge zur Einsparung oder zum spezifischen Einsatz von Haushaltsmitteln zu machen. Dies soll mit der Einführung eines Bürgerhaushalts ermöglicht werden.
Derzeit gibt es in verschiedenen Kommunen in Brandenburg sehr viele unterschiedliche Modelle der Beteiligung. Dabei ist der bürokratische Aufwand teilweise erheblich, ohne dass dies erkennbare Vorteile für den Beteiligungseffekt ergibt. Angestrebt wird deshalb ein möglichst unbürokratisches Verfahren. Um in der Gestaltung flexibler zu sein und Erfahrungen kurzfristig einfließen lassen zu können, sollte das Verfahren im Detail durch Beschluss bestimmt werden. - Befragungen von Einwohnerinnen und Einwohnern
Derzeit ist die Einwohnerbefragung als Instrument der Bürgerbeteiligung in der Hauptsatzung nicht vorgesehen, sie kann aber im Vorfeld von Planungen und Entscheidungen wichtige Hinweise unter anderem auch zur Akzeptanz geben und so dazu beitragen, Geld für Planungen gezielter einzusetzen und erhebliche Änderungen in der formellen Bürgerbeteiligung zu minimieren. Auch hier sollte es ermöglicht werden, möglichst unbürokratische Verfahren, die dem Einzelfall angemessen sind, zu wählen.
(Autor: Georg Stockburger)
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