Auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen die Gemeindevertreter die öffentliche Auslegung des Grünordnungsplans für die Traininerbahn Neuenhagen.
Der Entwurf des Grünordnungsplans als Satzung zur Trainierbahn Neuenhagen wird bis 6. Dezember 2017 in der Gemeindeverwaltung öffentlich ausgelegt. So beschlossen es die Gemeindevertreter auf ihrer jüngsten Sitzung. Zuvor hatte es noch von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zahlreiche Änderungen am Beschlusstext gegeben, denen eine Mehrheit der Gemeindevertreter folgte. So soll in der Karte zum Grünordnungsplan die gekennzeichnete Fläche für die textliche Festsetzung R (Grünfläche für Reitsport) auf die nicht mit Wald bestandenen Bereiche des Innenovals der Trainierbahn reduziert werden. Außerdem sollen alle Waldflächen im Innenoval und außerhalb des Innenovals die textliche Festsetzung „Erhalt und Entwicklung von standortgerechten Waldflächen“ erhalten. Schließlich soll für den gesamten Geltungsbereich des Grünordnungsplanes entsprechend der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Niederungssystem des Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Vorfluter“ als zusätzliche textliche Festsetzung ein Verbot zur Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen festgeschrieben werden.
Nun sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde aufgerufen, ihre Stellungnahmen, Hinweise und Änderungswünsche kundzutun.
Newsletter der Gemeinde Neuenhagen b. Berlin 10.11.2017
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