Der Bürgermeister möchte, dass alle Fragen an die Fachbereiche künftig nur noch über seinen Tisch gehen. Angeblich soll das der Entlastung der Verwaltung dienen …
Die langjährige Praxis, auch unter den vorherigen Bürgermeistern war so:
Wenn wir eine Frage zu aktuellen Vorgängen in der Gemeinde oder zu einer Beschlussvorlage haben, fragen wir die zuständige SachbearbeiterIn. Meist ist die Frage mit einem kurzen Telefonat geklärt. Der Bürgermeister war dann nicht involviert. Das soll sich jetzt ändern. Der Bürgermeister will die gesamte Kommunikation auf seinem Tisch haben. Die MitarbeiterInnen dürfen keine direkte Auskunft mehr geben, alle Fragen sollen über die Fraktionsvorsitzenden und den Bürgermeister an die zuständigen MitarbeiterInnen gehen. Angeblich dient das der Straffung der Kommunikation und der Entlastung der MitarbeiterInnen. Dass die Belastung der MitarbeiterInnen der Verwaltung nicht nur durch die Corona-Situation ein zumindest grenzwertiges Maß erreicht hat, ist offensichtlich. In wieweit dabei die seit 2018 eingesetzte hohe Fluktuation bei wichtigen VerwaltungsmitarbeiterInnen eine Rolle spielt, sei dahingestellt, einfacher wird die Situation sicher nicht, wenn 2 von 3 FachbereichsleiterInnen, die zuvor langjährig tätig waren, und zusätzlich weitere für die Fachbereiche wichtige langjährige MitarbeiterInnen kündigen. Im Jahr 2018, vor der Amtszeit von Herrn Scharnke, war die Verwaltung gut aufgestellt, jetzt scheint des öfteren in der Verwaltung wichtiges Basiswissen über langjährige Entwicklungen in unserer Gemeinde zu fehlen.
Dies dadurch aufzufangen zu wollen, dass die MitarbeiterInnen nicht mehr direkt kommunizieren dürfen, sondern der Bürgermeister die Antworten kontrolliert, dürfte eher nicht zu „Verbesserungen in der Effizienz der Kommunikation“ und zur „Entlastung der MitarbeiterInnen“ beitragen.
Immerhin wurde durch unsere Anfragen in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung klargestellt, dass nach der Kommunalverfassung der Umweg über die Fraktionsvorsitzenden nicht notwendig ist, weil es ein direktes Auskunftsrecht jeder GemeindevertretrerIn gibt.
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