Allgemeinverfügung gegen Kleinfeuerwerk abgelehnt

Fliegender Böller im Rauch
Bild von Till Frers auf Pixabay

In der vergangene Beratungsrunde hatte unsere Fraktion einen Antrag eingereicht, der eine Allgemeinverfügung gegen das Zünden von Kleinfeuerwerk („Böllern“) vorsah. Aus der Allgemeinverfügung wurde leider nur ein „Appell“.

Wir alle wissen, welche Belastungen das alljährliche Silversterfeuerwerk für Umwelt und auch viele Mitbürger darstellt. Daher hatten wir bereits im vergangenen Jahr einen Anlauf unternommen, zumindest das Zünden von Kleinfeuerwerk in Neuenhagen nicht zuzulassen. Dieser wurde jedoch durch das allgemeine Verkaufsverbot für Feuerwerk zum Jahreswechsel 2021/2022 gegenstandslos.

Da sich dies in diesem Jahr nicht wieder abzeichnet, reichten wir nun einen neuen Antrag ein, der den Bürgermeister beauftragen sollte, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die das Zünden von Kleinfeuerwerk der Klasse F2 untersagen sollte.

In den Ausschussdiskussionen zeigte sich zwar ein breites Verständnis für den Sachverhalt an sich. Für die Bereitschaft, das in ein Verbot münden zu lassen, fand sich jedoch keine Mehrheit. Das Hauptargument lautete: Wer soll das kontrollieren? Aber mal ehrlich: müssen alle Regeln des Zusammenlebens immer genauestens kontrolliert werden? Gibt es nicht viele Übereinkünfte ähnlicher Art, die von der überwiegenden Mehrheit akzeptiert werden, weil sie einfach eine gutes Miteinander ermöglichen?

Da auch in der Gemeindevertretung eine Ablehnung des Antrages drohte, stimmten wir dem Kompromissvorschlag zu, einen Appell an die Einwohnerschaft zu richten, das Zünden von Kleinfeuerwerk zu unterlassen.

Die Gemeindevertretung beschließt:

den Bürgermeister zu beauftragen, eine Allgemeinverfügung, dass am 31. Dezember 2022 und am 01. Januar 2023 kein Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) mit ausschließlicher Knallwirkung im gesamten Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin gezündet werden darf, zu erarbeiten und zu erlassen.
Die Gemeindevertretung appelliert an die Bürger von Neuenhagen am 31. Dezember 2022 und am 01. Januar 2023 auf Kleinfeuerwerk (Kategorie F2) mit ausschließlicher Knallwirkung im gesamten Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin zu verzichten.

Vorlagen-Nr.: AN 012/2022