Antrag für Ausgleichsflächenkataster angenommen

Die Zahl der Flächen, auf denen in den vergangenen Jahren Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen für Bauprojekte stattgefunden haben, ist immens. Damit Ausgleichsflächen auch Ausgleichsflächen bleiben oder nicht doppelt als Auslgeichsflächen deklariert werden, soll ein Verzeichnis jetzt den Überblick zu wahren helfen. Ein entsprechender Antrag unserer Fraktion wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 22. April einstimmig angenommen.

Zur Erklärung:

Bei den meisten Baumaßnahmen in der Gemeinde müssen durch die Gemeinde selbst bzw. durch private Träger ab einer bestimmten Größe des Bauvorhabens Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche selbst und in vielen Fällen auch auf anderen Flurstücken festgelegt werden. Diese sogenannten Ausgleichsmaßnahmen entfalten eine rechtliche Bindung über einen längeren Zeitraum und sind für die Gemeinde bzw. die Flächeneigentümer verpflichtend. Mit Ausgleichsmaßnahmen belegte Flurstücke dürfen in der festgelegten Bindungsfrist für die Maßnahmen nicht für Belage genutzt werden, die mit den festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nicht vereinbar sind. Hierzu ist die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch §1a, Abs.3 und nach dem Bundesnaturschutzgesetz §§ 13-15 verpflichtet. Da aber in Neuenhagen eine entsprechende Übersicht für alle Flurstücke mit Ausgleichsmaßnahmen (Ausgleichsflächenkataster) nicht vorliegt und in den letzten Jahren mehrere Mitarbeiter in der Bauverwaltung gewechselt haben, kam es schon wiederholt zu Problemen bei der Neufestsetzung von Ausgleichsmaßnahmen. In den alten Unterlagen sind die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen oft nicht ausreichend und klar definiert waren. Durch das angestrebte Kataster aller bisher festgelegten Ausgleichsflächen soll in der Bauverwaltung eine Datei aufgebaut werden, durch die alle Flurstücke mit bestehenden Ausgleichsmaßnahmen schnell ermittelt werden und teure Fehlentscheidungen vermieden werden können. Außerdem sollten darüber hinaus auch Flächen gut dokumentiert werden, die künftig sowohl aufgrund ihrer räumlichen Lage als auch aufgrund geeigneter Aufwertungsmaßnahmen als Ausgleichflächen für künftige Baumaßnahmen gut geeignet sind. Dadurch können Bebauungsverfahren in der Gemeinde z.T. erheblich beschleunigt werden.