Antrag für Wahlwerbung ohne Schilderwald

Unsere Bündnisgrüne Fraktion brachte diesen Antrag als Eilantrag ein. Wir wollen eine Begrenzung von 100 Plakaten im Bereich unserer der Gemeinde je Wählergruppe/Partei.

Dieser Antrag wurde zunächst in die Ausschüsse zurückverwiesen. Wir hoffen auf die Annahme des Antrages in der Gemeindevertretung am 16.12.2024 noch vor der Bundestagswahl.

Update:

Leider gab es in der Gemeindevertretung keine Mehrheit, um den Dschungel aus Wahlplakaten während der Wahlkämpfe zu begrenzen. Lediglich fünf Gemeindevertreter sprachen sich für eine Begrenzung aus.

Erklärung des Antrags:

Aufgrund der aktuellen politischen Lage ergibt sich eine Dringlichkeit für diesen Antrag. Neuwahlen sind für den 23.02.2025 angesetzt. Der Plakatierstart wäre kurz vor Weihnachten und die Anträge auf Sondernutzungserlaubnis werden von den Wahlvorschlagsträgern bereits verschickt. Die Zeit ist also mehr als knapp. Wollen wir eine Veränderung herbeiführen, müsste die Gemeindevertretung sich noch in der Dezembersitzung dazu positionieren.

Den Parteien und Wählergemeinschaften steht der öffentliche Straßenraum zur Wahlwerbung kostenfrei zur Verfügung. Die letzten Wahlen haben jedoch gezeigt, dass die Plakatierung in einer Materialschlacht ausartet. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich von der Fülle der Plakate zunehmend gestört und die einzelnen Botschaften gehen unter. Hinzu kommt der Umweltaspekt, wenn der Schilderwald auf dem Müll landet. Die Bundestagswahlen sind ab sofort immer in der Weihnachtszeit/Jahreswechsel, in der wir unsere Haupteinkaufsstraße, die Ernst-Thälmann-Straße, festlich schmücken. Laternen, die bis zur Krone mit Wahlplakaten behängt sind, stören dabei das Bild nicht nur erheblich, das Aufhängen kann auch die Blumenkästen beschädigen oder zu Unfällen führen.

Auch aus Fairnessgründen halten wir eine gleiche Anzahl von Plakaten für alle Wahlvorschlagsträger für geboten. So haben sowohl große, finanzkräftige Bewerber, als auch kleinere, die weniger finanzielle und personelle Möglichkeiten haben, die gleichen Chancen.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat bereits die Frage behandelt, ob Kommunen den Anspruch der Parteien auf eine Sondernutzungserlaubnis begrenzen können. Er stellte mit Blick auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes fest, dass Kommunen, um „eine wochenlange Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch ‚wildes Plakatieren‘ zu verhindern,[…] die Anzahl der Wahlplakate und deren Aufstellungsort durch die zuständigen Behörde bestimmen können (BVerwGE 47, 280 (285))“.

Insgesamt muss die Selbstdarstellung der Partei und eine angemessene Wahlpropaganda möglich sein, was wir mit der Anzahl von 100 Plakaten pro Wahlvorschlagsträger bei einer flächenmäßig kompakten Gemeinde wie Neuenhagen gewährleisten können. Nach Auskunft des Rathauses ist eine Satzungsänderung nicht notwendig.