Fraktionsantrag: Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien

Zur Gemeindevertretersitzung am 19. Juni stellt unsere Fraktion einen Antrag, den Strom für kommunale Einrichtungen nur noch aus erneuerbaren Energien zu beziehen und dazu eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten.

Einreicher: Gip-Fraktion

Betreff: Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Strom für alle kommunalen Einrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nur noch aus erneuerbaren Energien zu beziehen.

2. Dazu ist von der Gemeindeverwaltung eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten.

Sachverhalt:

Strom aus fossilen Energieträgern verursacht hohe CO2-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) gehören daher zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen. Mit dem Bezug von Ökostrom kann die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin ihre CO2-Emissionen unmittelbar senken und so neben der Vermeidung von Atom-Müll auch einen wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und damit zur nachhaltigen Entwicklung sowie zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung leisten. Beispiele anderer Kommunen beweisen zudem, dass der Bezug von Ökostrom auch wirtschaftlich vertretbar ist und bei bestimmten Verbrauchsmengen sogar kostengünstiger als herkömmlicher Strom sein kann.
Die von der Gemeindeverwaltung auf entsprechende Anfrage der Fraktion B90/Grüne-iuventa politica vorgelegten Daten haben ergeben, dass bei einem Verbrauch von ca. 540.000 kWh pro Jahr mit Mehrkosten in Höhe von ca. 27.500 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Leider wurde hier der Bezugspreis nur mit dem Ökostrom-Listenpreis des gleichen Anbieters verglichen. Eine eigene Test-Recherche hat ergeben, dass bei einem anderen Anbieter bereits ab einem Verbrauch von 100.000 kWh pro Jahr nur mit Mehrkosten in Höhe von 4.500 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Es ist zu erwarten, dass sich bei einem 5-fachen Verbrauch die Mehrkosten noch weiter reduzieren.
In den Zuschlagskriterien der Ökostromausschreibung ist aufzunehmen, dass ein zusätzlicher Umweltnutzen über die Stromerzeugung aus alten Wasserkraftanlagen oder über die Förderung durch das „Erneuerbare Energien Gesetz“(EEG) hinaus erbracht wird, wie er z.B. durch die Gütesiegel „O.K.-power“ des Energievision e.V. oder das „Grüner Strom Label“ e.V. dokumentiert wird. Der angebotene Ökostrom muss zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energien stammen und darf maximal zu 50 % aus Kraftwärmekoppelungsanlagen kommen. Die gelieferte Strommenge muss entsprechend der Liefermenge in gleicher Menge auch tatsächlich ins Stromnetz eingespeist werden. Eine Mehrfachvermarktung ist unzulässig. Bei der Beschaffung des Stroms dürfen keine RECS Zertifikate angewandt werden (Umetikettieren von Kohle- und Atomstrom in Ökostrom).